Zielgruppe
Notquartier für Frauen von 17 bis 21 Jahren
Das Sleep-In haben wir für Frauen von 17 – 21 Jahren aus dem Stadtgebiet oder dem Landkreis Würzburg eingerichtet, die
- ohne festen Wohnsitz sind
- derzeit über keine Unterkunft verfügen
- sozialpädagogische Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Krisensituation wünschen
Begleitangebote
Ein Dach über dem Kopf
Folgende Hilfeleistungen bieten wir jungen Frauen von 17 – 21 Jahren:
- Übernachtungsmöglichkeit
- Tägliche Auszahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt
- Schutzraum
- Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung zu weiterführenden Hilfen (z.B. Beantragung von Jugendhilfe)
- Unterstützung bei Kontakten mit Ämtern und Behörden
- Möglichkeit zum Duschen und Wäsche waschen
- Unterstützung bei der Entwicklung von Perspektiven
- Gesprächs- und Aufenthaltsmöglichkeit im offenen Treff (Montag und Donnerstag)
Ziel der Begleitung im Sleep-In ist die Krisenintervention und die Klärung der aktuellen Lebenssituation.
Rahmenbedingungen
So läuft es in der Praxis ab
Die Begleitangebote sind an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Dieses sogenannte „Setting" umfasst folgende Aspekte:
- Das Sleep-In ist eine Notschlafstätte für junge Frauen von 17-21 Jahren.
- Die Räumlichkeiten bieten vier Schlafplätze (in einem großen Zimmer) innerhalb einer separaten Wohneinheit mit Küche, Dusche und WC.
- Innerhalb von sieben Tagen soll geklärt werden, welche Situation zur Krise geführt hat und welche Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung es gibt. In diesem Zeitraum kann weiterführende Hilfe beantragt werden.
- In Absprache mit dem Jugendamt kann der Aufenthalt verlängert werden.
- Die jungen Frauen müssen sich während des Aufenthalts selbstständig versorgen können.
- Täglich findet mindestens ein Kontakt mit einer Sozialpädagogin statt.
- In der Nacht steht keine Mitarbeiterin als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
- Die Notschlafstätte für junge Frauen bietet einen besonderen Schutzraum. Aus diesem Grund sind keine Besuche erlaubt.
- Frauen ab 18 Jahren, die lediglich Obdach benötigen, werden als wohnungslose Erwachsene in der Notschlafstätte begleitet.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
- § 77 i.V.m. § 42 bzw. §§ 27, 34 SGB VIII und §§ 41, 34 SGB VIII (wenn weiterführende Jugendhilfe beantragt wird)
- §§ 27 ff. SGB XII Notwendiger Lebensunterhalt, Sozialpädagogische Beratung