Begleitangebote
Wenn Not an der Frau ist
Frauen, die wir in unserer Notschlafstätte aufnehmen, unterstützen wir mit folgenden Hilfeleistungen:
- Übernachtungsmöglichkeit bis zu siebenmal im Monat
- Tägliche Auszahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt
- Schutzraum
- Gesprächsmöglichkeit
- Sozialpädagogische Beratung
- Beratung und Vermittlung zu weiterführenden Hilfen
- Unterstützung bei Kontakten mit Ämtern
- Antragsformulare für Kleidung (Caritas, Diakonie, Bayerisches Rotes Kreuz...)
- Möglichkeit zum Duschen und Wäsche waschen
- Entwicklung von Perspektiven
- Gesprächs- und Aufenthaltsmöglichkeit im offenen Treff (Montag und Donnerstag)
Ziel der Unterstützung in der Notschlafstätte ist die Bereitstellung des Lebensnotwendigen für eine kurze Zeit.
Rahmenbedingungen
So läuft es in der Praxis ab
Die Begleitangebote sind an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Dieses sogenannte „Setting" umfasst folgende Aspekte:
- Im Haus stehen vier Schlafplätze in drei Zimmern zur Verfügung.
- In jedem Zimmer ist eine Kochgelegenheit vorhanden.
- Dusche und Toilette befinden sich im Zimmer oder auf dem Flur.
- Waschmaschine und Trockner im Haus können genutzt werden.
- Abends besteht die Möglichkeit, im Wohnzimmer im Erdgeschoss des Hauses fern zu sehen.
- Die Nutzerinnen der Notschlafstätte müssen Montag bis Freitag bis spätestens 20.45 Uhr im Haus sein. Anschließend besteht keine Einlassmöglichkeit. Für das Wochenende werden individuelle Vereinbarungen getroffen.
- Die Zimmer der Notschlafstätte bieten einen besonderen Schutzraum. Aus diesem Grund sind keine Besuche im Haus erlaubt.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
- Notwendiger Lebensunterhalt, Sozialpädagogische Beratung §§ 27 ff. SGB XII
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten § 67 SGB XII