Zielgruppe
Alltag leben
Psychisch kranke oder von psychischer Behinderung bedrohte Frauen ab 18 Jahren, die zuvor in der Wohngemeinschaft Berscheba oder im Haus Antonie Werr begleitet wurden, unterstützen wir im Betreuten Wohnen auf ihrem Lebensweg im Umgang mit den Auswirkungen der psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung.
Begleitangebote
Leben entfalten und gestalten
Im Rahmen des Betreuten Wohnens können Frauen ab 18 Jahren folgende Hilfeleistungen in Anspruch nehmen:
- Frauenspezifische sozialpädagogische Begleitung im Wohnverbund oder in der eigenen Wohnung
- Unterstützung beim Umgang mit den Auswirkungen der psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung
- Unterstützung bei der Umsetzung und Stabilisierung persönlicher und beruflicher Perspektiven
- Hilfestellung bei der Selbstversorgung und im Umgang mit Finanzen
- Beratung bei Problemen in der Familie und/oder der Partnerschaft
- Sozialpädagogische Unterstützung hinsichtlich der Auswirkungen von physischen, psychischen und sexualisierten Gewalterfahrungen
- Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen
- Freizeitaktivitäten
- Krisenintervention
- Einzelgespräche
Ziel der Begleitung im Betreuten Wohnen ist es, eine selbstbestimmte Lebensführung zu unterstützen und mit den Auswirkungen der psychischen Erkrankung oder den lang anhaltenden Auswirkungen von Gewalt umgehen zu lernen.
Rahmenbedingungen
So läuft es in der Praxis ab
Die Begleitangebote sind an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Dieses sogenannte "Setting" umfasst folgende Aspekte:
- Sozialpädagoginnen begleiten die Frauen im Rahmen des individuell festgelegten Hilfebedarfs in der eigenen Wohnung oder in der Wohneinheit „Frauenzimmer".
- Die „Frauenzimmer" befinden sich im selben Haus wie die Wohngemeinschaft Berscheba. Es können drei Einzelzimmer mit Balkon und Dusche/WC angemietet werden. Küche, Hauswirtschaftsraum und Wohnzimmer werden gemeinschaftlich genutzt. Gesprächs- und Büroräume stehen im Wohnverbund zur Verfügung.
- Der Lebensunterhalt wird aus eigenem Einkommen und/oder Sozialleistungen finanziert. Die Betreuungskosten übernimmt der Kostenträger. Die Klientinnen müssen gegebenenfalls einen Kostenbeitrag aus Vermögen und/oder Einkommen leisten.
- Eine individuelle Tagesstruktur ist verpflichtend.
- Die Freizeitaktivitäten im Wohnverbund können entsprechend dem Hilfebedarf genutzt werden.