Zielgruppe
Stützpfeiler im eigenen Lebensumfeld
Eine ambulante Begleitung bieten wir für Frauen ab 21 Jahren,
- die aus dem vorübergehenden Wohnen ausziehen und noch Unterstützung und Begleitung wünschen, um den Neuanfang sicher zu gestalten
- die außerhalb wohnen und ihre Lebenssituation nicht aus eigener Kraft verändern können
- die innerhalb unserer Einrichtungen wohnen und einen Hilfebedarf haben, der über den des vorübergehenden Wohnens hinausgeht
- die aus der Haft entlassen sind
Begleitangebote
Nach vorne blicken
Frauen in der ambulanten Begleitung unterstützen wir mit folgenden Hilfeleistungen:
- Frauenspezifische intensive sozialpädagogische Begleitung
- Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher und beruflicher Perspektiven
- Unterstützung bei der ökonomischen Stabilisierung
- Begleitung bei der Aufarbeitung schwieriger Lebensereignisse
- Entwicklung und Förderung der eigenen Ressourcen
- Einzelgespräche zur Klärung der persönlichen Situation und Entwicklung von Perspektiven
- Unterstützung bei Kontakten mit Ämtern
- Unterstützung bei einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung
- Betrachtung und Reflexion der eigenen Lebensgeschichte
- Unterstützung bei der Entwicklung tragbarer Lebenskonzepte
- Förderung sozialer Integration
Ziel der ambulanten Begleitung ist es, neue Lebensperspektiven zu entwickeln sowie mit den Herausforderungen des selbstständigen Wohnens zurechtzukommen und sich im sozialen Umfeld zu stabilisieren.
Rahmenbedingungen
So läuft es in der Praxis ab
Die Begleitangebote sind an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Dieses sogenannte „Setting" umfasst folgende Aspekte:
- Die Frauen werden von einer Sozialpädagogin begleitet. In der Regel schließt sich die Begleitung an das vorübergehende Wohnen an.
- Auch Frauen nach Entlassung aus der Haft können ambulant begleitet werden.
- Die Betreuungskosten werden auf Antrag vom örtlich zuständigen Sozialhilfeträger unabhängig vom Einkommen in der Regel für ein Jahr übernommen.
- Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem Hilfebedarf.
- Jede Frau finanziert Miete und Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und/oder Sozialleistungen.
- Die Frauen kommen zum Gespräch in unsere Einrichtung und/oder werden von den Sozialpädagoginnen zuhause begleitet.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. § 67 SGB XII