Zielgruppe
Gemeinsam das Steuer in die Hand nehmen
In der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft Berscheba nehmen wir Frauen von 17 – 30 Jahren auf, die
- psychisch erkrankt oder von psychischer Behinderung bedroht sind
- physische, psychische und/oder sexualisierte Gewalt erfahren haben
- Schwierigkeiten bei der Ablösung von ihrer Herkunftsfamilie haben
- aufgrund ihrer ausländischen Herkunft in interkulturellen Konflikten stehen
- bei der Neuorientierung gezielte sozialpädagogische Hilfe suchen
Begleitangebote
Aufbruch zu neuen Ufern
Frauen von 17 – 30 Jahren, die in unserer Wohngemeinschaft Schutz suchen, bieten wir folgende Hilfeleistungen an:
- Wohnen und Leben gemeinsam mit anderen jungen Frauen
- Unterstützung beim Umgang mit den Auswirkungen der psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung
- Frauenspezifische sozialpädagogische Begleitung
- Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung persönlicher und beruflicher Perspektiven
- Hilfestellung bei der Selbstversorgung und im Umgang mit Finanzen
- Beratung bei Problemen in Familie und/oder Partnerschaft
- Begleitung bei der Aufarbeitung physischer, psychischer und sexualisierter Gewalterfahrungen
- Begleitung bei der Aufarbeitung traumatischer Lebensereignisse und schwieriger Lebensumstände
- Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen
- Strukturierter Tages- und Wochenablauf
- Freizeitaktivitäten
- Krisenintervention
- Einzel- und Gruppengespräche
Ziel ist es, die jungen Frauen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes und möglichst selbstständiges Leben zu begleiten und die dafür individuell notwendige Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
Rahmenbedingungen
So läuft es in der Praxis ab
Die Begleitangebote sind an bestimmte Rahmen-
bedingungen geknüpft. Dieses sogenannte „Setting"
umfasst folgende Aspekte:
- In der Wohngemeinschaft Berscheba leben ausschließlich Frauen.
- Sozialpädagoginnen begleiten sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 – 20 Uhr. Am Samstag steht eine telefonische Rufbereitschaft zur Verfügung und am Sonntag nehmen die Frauen für ca. 3 Stunden an einem Freizeitangebot teil. In der Nacht ist für Notfälle fachbereichsübergreifend eine Sozialpädagogin per Handy zu erreichen.
- Aufgrund der besonderen Bedürfnisse von Frauen mit Gewalterfahrungen sind die Besuchsmöglichkeiten für Männer stark eingeschränkt.
- Die Wohngemeinschaft Berscheba ist eine stationäre Übergangseinrichtung mit verpflichtender Wochenstruktur.
- Der Entwicklungsprozess erfordert die Bereitschaft, sich auf ein Zusammenleben mit anderen Frauen einzulassen, mit den Sozialpädagoginnen an den eigenen Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen zu arbeiten, die eigenen Stärken und Begabungen zu entdecken und zu fördern und Neues auszuprobieren.
- Der Wohnraum wird zur Verfügung gestellt und die Bewohnerinnen werden im Rahmen der Pflegesatzfinanzierung versorgt. Vom Kostenträger wird zusätzlich ein Taschengeld (Barbetrag) gewährt. Die Bewohnerinnen müssen gegebenenfalls aus Einkommen und Vermögen einen Kostenbeitrag leisten.
- Ein Teil der Mahlzeiten wird gemeinsam zubereitet und eingenommen. Den anderen Teil der Versorgung erledigen die Frauen eigenständig und erhalten bei Bedarf dabei Unterstützung. Alle notwendigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden von den Bewohnerinnen übernommen.
Die Wohngemeinschaft gliedert sich auf in drei Bereiche:
Büro- und Gruppenräume:
Zwei Büros, ein großes Esszimmer, ein Gruppenraum mit Gesprächsecke und eine Gruppenküche.
Wohnbereich 1:
Fünf Einzelzimmer mit Dusche/WC, ein Wohnzimmer, zwei Wohnküchen, ein Hauswirtschaftsraum
Wohnbereich 2:
Drei Einzelzimmer mit Dusche/WC, ein Wohnzimmer, eine Wohnküche, ein Hauswirtschaftsraum
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Sozialpädagogische Begleitung im stationären Rahmen nach
- Hilfe zur Erziehung gem. § 27 i.V.m. § 34
- Hilfe zur Erziehung gem. § 27 i.V.m. Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 i.V.m. § 34 SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 i.V.m. Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen § 53 SGB XII