Zielgruppe
Draußen wieder Fuß fassen
Straffällig gewordene Frauen, die aus der Haft entlassen werden, wissen oftmals nicht, wie sie die ersten Schritte draußen bewältigen sollen. In der Übergangszeit gilt es, viele Aufgaben zu meistern.
Mit sozialpädagogischer Begleitung unterstützen wir haftentlassene Frauen ab 21 Jahren dabei, umsetzbare Lebensperspektiven zu entwickeln und auf eigenen Beinen zu stehen.
Begleitangebote
Vertrauen auf ein Leben in Freiheit
Haftentlassene Frauen ab 21 Jahren können bei uns folgende Hilfeleistungen in Anspruch nehmen:
- Frauenspezifische sozialpädagogische Begleitung
- Unterstützung bei der Klärung der Existenzsicherung
- Reflexions- und Bearbeitungsmöglichkeit der Ursachen und Gründe für die Inhaftierung
- Reflexionsmöglichkeit über die Erfahrungen während der Haft
- Unterstützung bei Kontakten zu Ämtern
- Entwicklung von beruflichen Perspektiven
- Gespräche zur Klärung der persönlichen Situation und Entwicklung von Perspektiven
- Unterstützung bei familiären Angelegenheiten (z.B. Kontakt zu Kindern, Eltern, Partnern)
- Unterstützung zu einer eigenverantwortlichen, straffreien und wieder selbstständigen Lebensführung
- Begleitung bei der Wohnungssuche
- Unterstützung beim Aufbau von tragbaren sozialen Kontakten
- Hilfe bei der Suche nach therapeutischer Begleitung
- Unterstützung bei der Schuldenregulierung
Ziel des begleiteten Wohnens ist eine straffreie und eigenverantwortliche Lebensführung und die Integration im sozialen Umfeld.
Rahmenbedingungen
So läuft es in der Praxis ab
Die Begleitangebote sind an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Dieses sogenannte „Setting" umfasst folgende Aspekte:
- Die Frauen werden von einer Sozialpädagogin begleitet.
- Das Unterstützungsangebot ist für ein Jahr angelegt.
- Für die ersten sechs Monate sind zwei Kontakte und im zweiten Halbjahr nur ein Kontakt in der Woche vorgesehen.
- Wir begleiten die Frauen entweder in der eigenen Wohnung, in einem Zimmer oder in einer kleinen abgeschlossenen Wohneinheit im Haus Antonie Werr. Alternativ können wir auch eine 1,5- Zimmer-Wohnung zur Verfügung stellen.
- Jede Frau finanziert Miete und Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und/oder Sozialleistungen.
- Die Betreuungskosten werden auf Antrag vom örtlich zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten § 67 ff SGB X II