Zielgruppe
Gemeinsam wachsen und stark werden
In der sozialtherapeutischen Wohngruppe bieten wir jungen Frauen von
17 - 21 Jahren ein vorübergehendes Zuhause,
- die wegen unlösbarer Konflikte in der Familie einen anderen Lebens- und Entwicklungsort brauchen
- die den Strukturen in anderen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen entwachsen sind und noch Hilfe bei der Verselbstständigung benötigen
- deren Eltern aufgrund persönlicher Probleme die weitere Erziehungsarbeit nicht mehr gewährleisten können
- die durch interkulturelle Konflikte in ihrer Lebensgestaltung und persönlichen Entwicklung eingeschränkt sind
- die psychische, physische und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben
- die psychisch erkrankt oder von psychischer Behinderung bedroht sind
Begleitangebote
Schutz- und Entwicklungsraum für den individuellen Reifeprozess
Junge Frauen von 17 – 21 Jahren, die wir in der Wohngruppe aufnehmen, begleiten wir mit folgenden Hilfeleistungen:
- Frauenspezifische sozialpädagogische Begleitung
- Wohnen und Leben gemeinsam mit anderen jungen Frauen
- Strukturierter Tages- und Wochenablauf
- Einzel- und Gruppengespräche
- Freizeitaktivitäten
- Krisenintervention
- Unterstützung beim Umgang mit den Auswirkungen der psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung
- Begleitung bei der Aufarbeitung physischer, psychischer und sexualisierter Gewalterfahrung
- Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen
- Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung persönlicher und beruflicher Perspektiven
- Hilfestellung im lebenspraktischen und finanziellen Bereich
- Beratung bei Problemen in Familie und/oder Partnerschaft
Ziel der Begleitung in der sozialtherapeutischen Wohngruppe ist die Förderung aller persönlichen Kompetenzen und die Befähigung zu einem selbstständigen Leben.
Rahmenbedingungen
So läuft es in der Praxis ab
Die Begleitangebote sind an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Dieses sogenannte „Setting“ umfasst folgende Aspekte:
- Die Aufnahme in die Wohngruppe setzt die Bereitschaft voraus, sich auf ein Zusammenleben mit den anderen jungen Frauen einzulassen, an den Gruppenaktivitäten teilzunehmen und mit den Sozialpädagoginnen an den eigenen Schwierigkeiten zu arbeiten.
- Sozialpädagoginnen begleiten die jungen Frauen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10 – 21 Uhr und freitags von 10 – 18.30 Uhr.
- Samstag und Sonntag bieten wir jeweils zwei Stunden eine Freizeitaktivität an.
- In der Nacht ist für Notfälle fachbereichsübergreifend eine Sozialpädagogin per Handy zu erreichen.
- Für die Bewohnerinnen ist eine individuell festgelegte Tages- und Wochenstruktur verpflichtend. An einigen Tagen der Woche wird gemeinsam gekocht und gegessen. Ansonsten versorgen sich die jungen Frauen selbstständig und werden, wenn nötig von den Sozialpädagoginnen unterstützt.
- Alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden von den Bewohnerinnen übernommen.
- Die Kostenträger übernehmen die Betreuungskosten und in der Regel auch Aufwendungen für Miete und Lebensunterhalt. Die Bewohnerinnen müssen gegebenenfalls aus Einkommen und Vermögen einen Kostenbeitrag leisten.
- Die Wohngruppe soll einen besonderen Schutzraum bieten, deshalb sind die Besuchszeiten eingeschränkt.
- Die Wohngruppe gliedert sich in drei Bereiche:
Erdgeschoss:
Büro und Gesprächszimmer, Gruppenraum
Zweite und dritte Etage:
Je vier Einzelzimmer mit Dusche und Balkon, Küche, Wohn- und Esszimmer, Hauswirtschaftsraum, zwei Toiletten und zwei Studierzimmer, TV-Zimmer, Gartenbenutzung
Nach Auszug aus der Wohngruppe besteht die Möglichkeit einer weiterführenden sozialpädagogischen Begleitung in der eigenen Wohnung.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
- Hilfe zur Erziehung gem. § 27 i.V.m. § 34 SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 i.V.m. § 34 SGB VIII
- Hilfe zur Erziehung gem. § 27 i.V.m. Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 i.V.m. Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe gem. § 27 i.V.m. § 35 SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe gem. § 41 i.V.m. § 35 SGB VIII