Zielgruppe
Zeit für Zuversicht
Das Betreute Wohnen haben wir für junge Frauen von 17 - 21 Jahren eingerichtet,
- die nach Auszug aus der Wohngruppe noch Unterstützung und Begleitung benötigen
- für die die Rahmenbedingungen der Wohngruppe aufgrund persönlicher und/oder schulisch/beruflicher Voraussetzungen nicht geeignet sind
- die psychische, physische und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben
- die durch kulturelle Konflikte in ihrer Lebensgestaltung und persönlichen Entwicklung eingeschränkt sind
- deren Eltern aufgrund persönlicher Probleme die weitere Unterstützung nicht anbieten können
- die nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik bei der Neu- bzw. Umorientierung ihres Lebens gezielt Unterstützung suchen
Begleitangebote
Neuland betreten
Im Rahmen des Betreuten Wohnens können junge Frauen von 17 – 21 Jahren folgende Hilfeleistungen in Anspruch nehmen:
- Frauenspezifische sozialpädagogische Begleitung
- Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden
- Einzelgespräche
- Krisenintervention
- Unterstützung beim Umgang mit den Auswirkungen der psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung
- Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen
- Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung persönlicher und beruflicher Perspektiven
- Hilfestellung im lebenspraktischen und finanziellen Bereich
- Beratung bei Problemen in der Familie und/oder der Partnerschaft
- Begleitung hinsichtlich der Auswirkungen physischer, psychischer und sexualisierter Gewalterfahrungen
Ziel des Betreuten Wohnens ist die Begleitung beim Selbstständig-Werden im eigenen sozialen Umfeld.
Rahmenbedingungen
So läuft es in der Praxis ab
Die Begleitangebote sind an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft.
Dieses sogenannte „Setting" umfasst folgende Aspekte:
- Die sozialpädagogische Begleitung kann in der eigenen Wohnung, im Stadtgebiet oder in einem anzumietenden Ein-Zimmer-Appartement im Haus Antonie Werr erfolgen.
• Außerdem stehen Büro und Gesprächszimmer im Haus Antonie Werr zur Verfügung.
• Der Betreuungsumfang wird nach dem individuellen Hilfebedarf mit dem Kostenträger gemeinsam festgelegt.
• Der Lebensunterhalt wird aus eigenem Einkommen und/oder Sozialleistungen finanziert.
• Die Betreuungskosten übernimmt der Kostenträger. Die Klientinnen müssen gegebenenfalls einen Kostenbeitrag aus Vermögen und/oder Einkommen leisten.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
- Hilfe zur Erziehung gem. § 27 i.V.m. § 34 SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 i.V.m. § 34 SGB VIII
- Hilfe zur Erziehung gem. § 27 i.V.m. Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 i.V.m. Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe gem. § 27 i.V.m. § 35 SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe gem. § 41 i.V.m. § 35 SGB VIII